CBTA

Antworten auf die FAQ zur Schulung der IATA-DGR

Kompetenzsicherung und mehr – die FAQ zur DGR-Schulung

 

Klarheit vom Experten: Unsere FAQ zum CBTA der IATA-DGR

Die Umstellung der Gefahrgutschulung nach IATA-DGR auf das sogenannte Competency Based Training and Assessment (CBTA) vom Januar 2023 sorgt seither für viele Fragen bei Unternehmen und Beschäftigten. Zu der vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) geforderten Kompetenzsicherung zum Beispiel. Aber auch zur Genehmigung von Online-Trainings als Erstschulung und dem Assessment bemerken wir Unsicherheiten und erhalten viele Fragen.

In der folgenden Liste der FAQ geben wir verlässliche Antworten auf die häufigsten Fragen zur Umstellung der Gefahrgutschulung auf das CBTA. Und hilfreiche Links gibt es obendrein.

Fragen und Antworten zur Gefahrgutschulung nach IATA-DGR

 

Wie oft muss ein Assessment der Tätigkeit wiederholt werden und bei welchen Anlässen?

Bisher gibt es seitens des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) keinen endgültigen Beschluss auf die Frage, wie oft ein Assessment der Tätigkeiten und eine Training Needs Analysis (TNA) im Rahmen eines Competency Based Training and Assessment (CBTA) wiederholt werden muss. Grundsätzlich läge die Durchführung eines Assessments beim CBTA aber in der Verantwortung des Arbeitgebers oder des Schulungsanbieters, so das LBA auf Nachfrage.

Gibt es Vorgaben zur Rolle oder gar einer Ausbildung der Assessoren?

Erstmals aufgekommen ist der Gedanke zur Etablierung von offiziellen bzw. ausgebildeten Assessoren im Rahmen der Einführung eines Competency Based Training and Assessment (CBTA) während einer Informationsveranstaltung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und Austro Control in Wien.

Bisher ist es bei diesen Überlegungen geblieben. Auch auf Nachfrage beim Luftfahrt-Bundesamt heißt es seitens der Behörde, dass dies derzeit nicht angedacht sein.

Kann die Erstschulung der IATA-DGR über ein webbasiertes Training (WBT) online erfolgen?

Für die Tätigkeitsmodule D, G und J bis T (ehemals PK 4, 7 und 9 bis 17) kann gem. NfL 2022-2-713 (Punkt 6.1.1.) auch eine Erstschulung über ein klassisches webbasiertes Training (WBT) in Form eines Competency Based Training and Assessment (CBTA) online durchgeführt werden. Eine Einschränkung auf Wiederholungsschulungen besteht mit Einführung des CBTA nicht mehr. Voraussetzung ist, dass das WBT vom LBA genehmigt wurde.

Wie sind die Mindestschulungsdauern in der Orientierungshilfe des LBA zu verstehen?

Die Matrix der Orientierungshilfe des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zum Competency Based Training and Assessment (CBTA) dient, wie der Name schon sagt, der Orientierung – auch mit Bezug auf die Schulungszeiten.

Maßgeblich für die Schulungszeiten ist das Ergebnis des Assessments der Tätigkeiten und der daraus und aus der Training Needs Analysis (TNA) resultierenden Intensität, in der Inhalte geschult werden müssen.

Woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Durchführung von Kompetenzsicherungsmaßnahmen?

Nach dem Leitfaden zur Gefahrgut-Schulung der IATA (ehemals Anhang H IATA-DGR Nr. 62) „Kompetenzorientierter Schulungs- und Beurteilungsansatz“ ist die Beurteilung als ständiger Prozess zur Kompetenzsicherung zu verstehen. Er ist im Competency Based Training and Assessment (CBTA) zusätzlich zur Wiederholungsschulung (alle 24 Monate) durchzuführen.

Auch die NfL 2022-2-713 stellt unter Punkt 2.8 klar, dass Arbeitgeber im Rahmen des kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzeptes verpflichtet sind, regelmäßige Beurteilungen (Assesments) durchzuführen. Dies dient dazu, die absolvierte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen. Die Beurteilung kann in Form von schriftlichen oder mündlichen Tests, Online-Tests, Arbeitsproben etc. bzw. aus einer Kombination dieser Formen stattfinden.

Die AVIATICS hat dem Luftfahrt-Bundesamt ein solches Schulungsprogramm zum CBTA vorgelegt und die entsprechende Genehmigung erhalten. Es beinhaltet neben der Erst- und Wiederholungsschulung (in Präsenz und online als Webinar oder klassisches webbasiertes Training) auch die Kompetenzsicherung. Sie ist in den bereits im April 2022 vom LBA genehmigten Schulungsprozess eingebettet und macht bei engmaschig durchgeführter Kompetenzsicherung sogar eine klassische Wiederholungsschulung überflüssig.

Was ist eine Kompetenzsicherungsmaßnahme?

Eine Kompetenzsicherungsmaßnahme ist – im Sinne des Leitfadens zur Gefahrgut-Schulung der IATA „Kompetenzorientierter Schulungs- und Beurteilungsansatz" – als laufenden Prozess der Beurteilung im Competency Based Training and Assessment (CBTA) zu verstehen. Im Prinzip handelt es sich also um einen fortwährenden Nachweis der erforderlichen Fachkunde zur IATA-DGR. Dieser Nachweis ist also selbst bei Vorliegen einer durch entsprechende Gefahrgutschulung zur IATA-DGR erworbenen und noch gültigen Schulungsbescheinigung parallel und laufend zu erbringen.

Die Kompetenzsicherungsmodule der AVIATICS bzw. wingsacademy erfüllen genau diesen Zweck. Und dank der systemischen Steuerung des Lernmanagementsystems (LMS) iLearn24® werden sie nicht nur, wie vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gefordert, engmaschig und individuell ausgespielt. Sie überprüfen den aktuellen Kenntnisstand eines jeden Beschäftigten in kurzen E-Learning-Nuggets und schließen individuelle Kenntnislücken unmittelbar. Dokumentiert versteht sich.

Dabei sind die kleinen „Lernhappen“ multimedial, abwechslungsreich und mit direktem Bezug zur jeweiligen Tätigkeit gestaltet. Zur Evaluation des individuellen Kenntnisstandes dienen u. a. vorangestellte Fragen oder Übungen sowie die Selbst- oder Fremdeinschätzung einer vorgesetzten Person. Änderungen zur IATA-DGR werden zudem als E-Learning-Modul in den Prozess der Kompetenzsicherung eingegliedert und stehen somit kurz nach Inkrafttreten der jeweils neuen IATA-DGR für alle Beschäftigten bereit.

Wer ist für die Durchführung der Kompetenzsicherungsmaßnahme verantwortlich?

Die Verantwortung zur Durchführung und Dokumentation von Kompetenzsicherungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrgutschulung nach IATA-DGR obliegt dem Arbeitgeber. Er muss entweder ein entsprechendes Gesamt-Schulungsprogramm zum Competency Based Training an Assessment (CBTA) selbst auflegen oder bei einem Schulungsanbieter „einkaufen“ und zur Genehmigung einreichen.

In der NfL 2022-2-713 heißt es dazu konkret: „Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, Personal bei externen Schulungsanbietern zu schulen, müssen ebenfalls einen Beurteilungsplan erstellen, um zu gewährleisten, dass der Schulungsteilnehmende seine geforderte Kompetenz erreicht.“

Hintergrund ist der Leitfaden zur Gefahrgut-Schulung „Kompetenzorientierter Schulungs- und Beurteilungsansatz“, in der die dort sogenannte Beurteilung als ständiger Prozess zur Kompetenzsicherung zu verstehen ist. Er ist im CBTA zusätzlich zur Wiederholungsschulung (alle 24 Monate) durchzuführen.

Muss man eine Kompetenzsicherung absolvieren?

Ja! Das LBA verlangt, dass im Rahmen des CBTA in der Gefahrgutschulung nach IATA-DGR unterjährig bei allen geschulten Personen Kompetenzsicherungen durchgeführt werden.
Diese können eigenständig vor Ort oder z. B. mittels einer effizienten Online-Lösung durchgeführt werden.
Die Notwendigkeit zu Kompetenzsicherungsmaßnahmen leitet sich aus den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ab. Leider wird in dem Zusammenhang sowohl im Leitfaden zur Gefahrgutschulung der IATA als auch in der NfL der Begriff der Beurteilung im Kontext des CBTA nicht nur häufig, sondern leider auch in unterschiedlicher Bedeutung verwendet:

  • Als Beurteilung des Schulungsbedarfes, als Beurteilung,

  • ob die Lernenden ihr Lernziel erreicht haben (z. B. Lernerfolgskontrolle), sowie

  • als regelmäßige Beurteilung, ob die geschulten Personen noch über die zur Erfüllung der Aufgaben notwendige Kenntnis verfügen.

In der NfL ist unter der betreffenden Schulungsnachweispassage mit Bezug auf die Kompetenzsicherung nur festgelegt, dass diese zu dokumentieren ist, nicht aber, wie oft oder auf welche Weise diese Beurteilung erfolgen muss.

Wer muss eine Kompetenzsicherung absolvieren?

Jede geschulte Person, die über eine gültige DGR-Zertifizierung verfügt, muss unterjährig an Kompetenzsicherungsmaßnahmen teilnehmen.

Die Notwendigkeit zu Kompetenzsicherungsmaßnahmen leitet sich aus den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ab. Hier ist von einer regelmäßigen Beurteilung die Rede, die dokumentiert nachweisen muss, dass die geschulten Personen noch über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Kenntnisse verfügen.

In welchen Abständen muss die Kompetenzsicherung stattfinden?

In den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ist unter der betreffenden Schulungsnachweispassage mit Bezug auf die Kompetenzsicherung zur IATA-DGR-Schulung nur festgelegt, dass diese zu dokumentieren ist, nicht aber, wie oft oder auf welche Weise diese Beurteilung erfolgen muss.

Unsere Online-Trainingslösung zur Kompetenzsicherung nach den CBTA-Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes sieht eine rhythmische Ausspielung von kleinen Modulen zur Kompetenzsicherung alle drei Monate vor. Eine regelmäßige und lückenlose Bearbeitung sichert dabei allen teilnehmenden Personen die verkürzte Form der Re-Zertifizierung in der Schulung der Dangerous Goods Regulations. Die bedeutet konkret, dass lediglich eine Lernerfolgskontrolle (Abschlusstest) zu absolvieren ist. Die vorherige, wiederholende Schulung aller Inhalte kann komplett entfallen.

Ist die Kompetenzsicherung auf dem Zertifikat auszuweisen?

Nein. Für die ordnungsgemäß durchgeführten Kompetenzsicherungsmaßnahmen reicht ein systemischer Nachweis als Aufzeichnung der Beurteilung und fortlaufenden Prüfung.

In den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ist unter der betreffenden Passage zum Schulungsnachweis des Trainings der Dangerous Goods Regulations nach CBTA-Vorgaben aufgeführt, dass 

  • auf dem erstmaligen Zertifikat die Bewertung des Schulungsumfanges als Datum aufzuführen ist (also die durchgeführte Training Needs Analysis, kurz: TNA) und

  • im weiteren Verlauf die letzte Beurteilung (also das Assessment vor Re-Zertifizierung, das prüft, ob die zu schulende Person noch die Tätigkeit ausführt, für die sie ausgebildet ist) sowie, 

  • ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind.

In der besagten Ausgabe der NfL heißt es unter Punkt 2.7.1 weiter, dass als Schulungsaufzeichnungen die schriftliche Abschlussprüfung und die auszustellenden Schulungsnachweise gelten, ebenso wie die Beurteilung durch den Arbeitgeber.

Der Punkt 2.7.2 Schulungsnachweise (Zertifikate) der NfL bezieht sich auf die Nachweise für die Grund- oder Wiederholungsschulung. Also die jeweils letzte Beurteilung vor Erhalt des Zertifikats, nicht jede Beurteilung, wie z. B. diese aus jeder einzelnen Kompetenzsicherungsmaßnahme.
 

Was ist der Vorteil Ihres Angebots zur Kompetenzsicherung im CBTA?

Die AVIATICS hat vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bereits im April 2022 ein besonders innovatives und vor allem zeitsparendes Gesamt-Schulungsprogramm zum Competency Based Training an Assessment (CBTA) genehmigt bekommen. Es ermöglicht nicht nur die Erstschulung über ein klassisches webbasiertes Training (WBT). Es schließt auch die durchgeführte Kompetenzsicherung in die Gefahrgutschulung ein, auf die das LBA so viel wert legt. Und das mit einem ganz besonderen Bonus für Sie als Arbeitgeber oder auch Beschäftigten.

Durch die engmaschige Einbindung der Kompetenzsicherungsmaßnahmen und die systemische Steuerung im Schulungsprozess der IATA-DGR haben wir die Genehmigung seitens des LBA erhalten, bei wiederholter Gefahrgutschulung auf das eigentlich komplett zu bearbeitende Training verzichten zu dürfen. Stattdessen wird zum gegenebenen Zeitpunkt lediglich die Lernerfolgskontrolle ausgespielt. Besteht die zu schulende Person diesen Abschlusstest des CBTA, wird unmittelbar eine neue Schulungsbescheinigung zur Gefahrgutschulung nach IATA-DGR ausgestellt. Die klassische Wiederholungsschulung entfällt und alle sparen sehr viel Zeit!

Ihre Fragen zur Gefahrgutschulung nach IATA-DGR

Sie haben Fragen zur Schulung der IATA-DGR, der damit verbundenen Training Needs Analysis (TNA) oder der Kompetenzsicherung und Evaluation? Oder möchten Sie sich selbst ein umfassendes Bild von den Inhalten und der Qualität unserer Gefahrgutschulungen machen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich gratis Ihren persönlichen Online-Zugang! 

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