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Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.10 des Anhanges der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 – Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen
  • Beschreibung

  • Lernziele

Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.10 des Anhanges der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 – Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen

Erst- und Wiederholungsschulung

Durchführungsverordnung (EU)

Alle Beschäftigte – Aviation

315 Minuten

Diese Trainings werden häufig kombiniert

Diese Trainings werden häufig kombiniert

Luftsicherheit: Schulung gemäß Kapitel 11.2.6 (Flughafenausweis)
Dieses Training ist Voraussetzung für den Erwerb eines Flughafenausweises. Das Training richtet sich an andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen eines Flughafens benötigen. Im Inneren des Flughafengebäudes ist der öffentliche Bereich vom Sicherheitsbereich abgegrenzt. Er trennt die abgefertigten und kontrollierten Fluggäste und deren Gepäck von den unkontrollierten Personen. Als Grenze im Flughafengebäude fungieren die Zugangskontrollstellen. 

Ab 60,80 €*
Luftsicherheit: Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.6 (LFZ-Durchsuchung)
In diesem Kurs werden Möglichkeiten und Pflichten thematisiert, die die Luftfahrt durch Sicherheitsdurchsuchungen der Luftfahrzeuge noch sicherer zu machen. Der Kurs dient als theoretische Grundlage für eine Vor-Ort-Unterweisung, bei der die Praxis einer Luftfahrzeugdurchsuchung in den einzelnen Luftfahrzeugmustern geschult wird. Die gesamten Lerninhalte sind in fünf Kapitel unterteilt, die mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen werden. Für die praktische Einweisung am jeweiligen Luftfahrzeug muss die, mit diesem Kurs erfolgreich durchgeführte, Theorieschulung als Vorbedingung nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck erhalten Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss dieser Theorie-Schulung der Luftsicherheit nach Kapitel 11.2.3.6 einen Schulungsnachweis, der so vom LBA vorgeschrieben und – wie die Online-Schulung selbst – genehmigt ist. Hinweis: Teilnehmende erhalten auch die abschließende Schulungsbescheinigung, die nun als offizielles Zertifikat für die 11.2.3.6-Schulung nach der Vor-Ort-Unterweisung gilt, über die wingsacademy. Der Prozess ist ganz einfach: Nachdem eine Person erfolgreich an der Vor-Ort-Unterweisung teilgenommen hat, lädt sie den Praxisnachweis in ihrem persönlichen Account im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24 – Next Generation (dort, wo das Online-Training absolviert wurde) als PDF oder Bilddatei hoch. Zum Upload findet die geschulte Person nach Abschluss der Theorie eine entsprechende Möglichkeit im 11.2.3.6-Training. Der Praxisnachweis wird zeitnah von uns geprüft. Wenn die Schulung insgesamt nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) durchgeführt und auch der Nachweis aus der Praxis den Anforderungen des LBA genügt, erstellen wir den abschließenden Schulungsnachweis.Dieser kann anschließend im LMS iLearn24 – Next Generation unter "Meine Zertifikate" jederzeit heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, ist die Online-Schulung zur Luftsicherheit nach Kapitel 11.2.6 zu absolvieren.

Ab 113,05 €*
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