LBA stellt neue LuftSiSchulV vor: Das ändert sich künftig bei der Luftsicherheitsschulung (Update)

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat Änderungen an der Luftsicherheitsschulungs­verordnung (LuftSiSchulV) vorgestellt.

+ + + Update vom 21.07.2023: Die überarbeitete Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) wurde am 21.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt somit seit dem 22.07.2023 (Download samt aller Anlagen auf bund.de). + + + 

+ + + Update vom 16.06.2023: In seiner 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zuzustimmen (194/23(B) – Beschlussdrucksache). + + + 

Zu der eigens für den 03.05.2023 angesetzten Informationsveranstaltung am Standort Braunschweig waren vor allem Schulungsanbieter geladen. Wir waren vor Ort und haben die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst, die durchaus als weitreichend zu bezeichnen sind und – wie das Luftfahrt-Bundesamt ebenfalls ankündigte – in einem neuen Schulungssystem münden werden. Es soll das aktuell gültige Modulsystem zu den Luftsicherheitsschulungen ablösen.

Einheitlicher, klarer, schärfer so das Ziel der neuen LuftSiSchulV

Der vom Luftfahrt-Bundesamt vorgestellte Entwurf der Luftsicherheitsschulungsverordnung soll der Forderung nach EU-weiten Grundstandards zur Luftsicherheit gerecht werden, das Sicherheitsniveau insgesamt erhöhen und die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben vereinheitlichen. In seiner Vorstellung ging das LBA auf die wesentlichen Kernpunkte und Veränderungen des insgesamt 89 Seiten starken Entwurfs im Vergleich zur aktuellen LuftSiSchulV ein. So wurde u. a. herausgestellt, dass der Anwendungsbereich der neuen Verordnung vor allem mit Blick auf Cyberbedrohungen und auf den Einsatz von Hunden an einigen Stellen deutlich erweitert werden soll.

Auch Begrifflichkeiten ändern sich laut Entwurf mit der neuen Luftsicherheitsschulungsverordnung. Kontrollpersonen werden künftig beispielsweise zum Luftsicherheitskontrollpersonal (kurz wahrscheinlich LSKP) umbenannt. Allein ihnen sind im vorgestellten Entwurf der LuftSiSchulV im Übrigen neun der 36 Paragrafen gewidmet. Aber nicht nur Begriffe werden geändert. Mehr Klarheit soll es geben, so das Luftfahrt-Bundesamt. Zum Beispiel mit Blick auf die Kriterien der mentalen und physischen Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal. Eine eigene Anlage 1 soll diese Schulungsvoraussetzung laut LBA rechtssicher schärfen.

Änderungen der LuftSiSchulV treffen Kontrollpersonen und Ausbilder am deutlichsten

Insgesamt kann man sagen, dass die Gruppe der Kontrollpersonen und die Ausbilder im Bereich der Luftsicherheit am deutlichsten von den Änderungen der LuftSiSchulV betroffen sind. Für Ausbilder macht sich die neue Verordnung vor allem im Bereich der Nachweisführung und der eigenen Aus- und Weiterbildung bemerkbar.

So sind beispielsweise Lehrproben künftig auch in der Rezertifizierung abzulegen und Fortbildungsnachweisen wird im Entwurf der LuftSiSchulV mit Blick auf Umfang und Dokumentation deutlich mehr Raum beigemessen. Und letztlich sind es auch die Ausbilder und Schulungsanbieter, die von den teils deutlich höher angesetzten Schulungszeiten betroffen sind.

Deutlich mehr Schulungszeit bei weniger Dopplungen und nicht immer eine ZÜP als Voraussetzung

Der vorgestellte Entwurf der neuen Luftsicherheitsschulungsverordnung sieht bei sehr vielen, vor allem Präsenzschulungen, mehr Schulungszeit vor. Ein neues Modulsystem – das laut Luftfahrt-Bundesamt dann Schulungssystem heißen wird – soll dennoch Lernzeit reduzieren. Und zwar immer dort, wo es notwendig ist, mehrere Luftsicherheitsschulungen zu absolvieren. Denn hier, so das LBA, kam es trotz des modularen Aufbaus immer noch zu Dopplungen beim Inhalt. Diese soll es künftig nicht mehr geben, da die Schulungen noch kleingliedriger angelegt werden können. Und auch die derzeit üblichen Umschulungen zur Luftsicherheit z. B. von Kapitel 11.2.6 nach Kapitel 11.2.3.8 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wird es – so stellte das Luftfahrt-Bundesamt klar – in dieser Art künftig nicht mehr geben. Wann das neue Schulungssystem kommen soll – dazu gab es noch keine konkrete Aussage.

Erleichterung auch zum Thema Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP). Künftig ist sie nur noch dann Schulungsvoraussetzung, wenn nicht öffentlich zugängliche Informationen Teil der Luftsicherheitsschulung sind. Da die Inhalte bspw. der Schulung nach Kapitel 11.2.6 und 11.2.7 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in der Regel nur öffentlich zugängliche Informationen enthalten, dürfte die ZÜP als Schulungsvoraussetzung somit hier meistens wegfallen.

Luftsicherheitsschulungsverordnung: Wie geht es weiter und wann greifen die Änderungen?

Der Entwurf der neuen Luftsicherheitsschulungsverordnung bestehend aus neun Abschnitten, 36 Paragrafen und sieben zusätzliche Anlagen befindet sich derzeit als Drucksache 194/23 im Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat. Auf dessen Internetseite ist der Entwurf der Luftsicherheitsschulungsverordnung im aktuellen Stand herunterladbar.

+ + + Update vom 21.07.2023: Die überarbeitete Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) wurde am 21.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt somit seit dem 22.07.2023 (Download samt aller Anlagen auf bund.de). + + + 

+ + + Update vom 16.06.2023: In seiner 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zuzustimmen (194/23(B) – Beschlussdrucksache). + + + 

Mit dem Tag des Inkrafttretens der neuen Luftsicherheitsschulungsverordnung soll die LuftSiSchulV vom 11. April 2008 außer Kraft gesetzt werden. Im aktuellen Entwurf ist an einigen Stellen von Übergangsfristen die Rede. Konkret wird es jedoch nur an zwei Stellen, wo der 01.01.2025 benannt ist. Das Luftfahrt-Bundesamt sprach vor Ort in Braunschweig jedoch davon, hier mit Augenmaß vorgehen zu wollen.

wingsacademy-Kunden dürfen sich wie gewohnt zurücklehnen

Als Kunde der wingsacademy – und selbstverständlich auch der AVIATICS – können Sie sich mit Bezug auf unsere Luftsicherheitsschulungen getrost zurücklehnen. Denn wie gewohnt kümmern wir uns um alles. Von der Sichtung der relevanten Änderungen, der Konzeption der Trainings und deren Änderung in zwei Sprachen, der Einreichung beim Luftfahrt-Bundesamt zur Genehmigung der Luftsicherheitsschulungen bis hin zum Austausch der webbasierten Trainings (WBT) auf Ihrem und unserem Lernmanagementsystem iLearn24® – Next Generation.

Kommen Sie bei Fragen zu den anstehenden Änderungen der Luftsicherheitsschulungsverordnung bitte gerne jederzeit auf uns zu. Unsere Luftsicherheitsbeauftragten und auch das E-Learning-Team stehen für Sie bereit!

 

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