Fortbildung Sicherheitskultur: LBA fordert Schulung der Kapitel 11.2.3.X bis Ende 2022

Nach der Umstellung aller „regulären“ Luftsicherheitsschulungen gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 und Modulsystem zum 31.12.2021, gilt 2022 das besondere Augenmerk des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) den vorgeschriebenen Fortbildungen zur Sicherheitskultur. Die Frist zum Nachweis dieser ordnungsgemäß durchgeführten Schulung läuft nämlich zum 31.12.2022 ab.

Für eine Fortbildung zur Sicherheitskultur sind gemäß LBA alle Personen vorzusehen, die neben einer Zertifizierung nach Kapitel 11.2.6 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 über mind. eine weitere gültige Zertifizierung nach einem der Kapitel 11.2.3.x verfügen und diese aufrechterhalten wollen.

LBA-Vorgaben zur Schulung der Sicherheitskultur im Rahmen der Luftsicherheitsschulung

Konkret gibt das Luftfahrt-Bundesamt zur Selektion des von der einmaligen Sonderschulung betroffenen Personenkreises Folgendes vor: Zu schulen sind

  • alle Personen, die über eine aktuell gültige Luftsicherheitsschulung nach einer der Ziffern 11.2.3.X verfügen UND
  • die erst nach dem 31.12.2022 für eine reguläre Wiederholungsschulung (inkl. der Schulung zur Sicherheitskultur) anstehen würden UND
  • die derzeit keine Schulung der Sicherheitskultur nachweisen können ODER diese nicht noch im Jahr 2022 im Rahmen einer Luftsicherheitsschulung inkl. Sicherheitskultur durchführen würden.

Übrigens: Eine sogenannte Umschulung, z. B. von 11.2.6 auf 11.2.3.8 enthält KEINE Schulung zur Sicherheitskultur und wäre somit nicht geeignet eine Fortbildung Sicherheitskultur im oben aufgeführten Sinne nachzuweisen.

Selektion des Personenkreises und LBA-genehmigte Fortbildung Sicherheitskultur

Zur Schulung der Sicherheitskultur als Fortbildung zu einer der Luftsicherheitsschulungen nach den Kapiteln 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.3.8, 11.2.3.9 und 11.2.3.10 ist laut LBA ein Online-Training zulässig, das vom Luftfahrt-Bundesamt auch als Fortbildung genehmigt wurde. Eine Präsenzschulung ist bei diesen Kapiteln der DVO (EU) Nr. 2015/1998 nicht zwingend vorgesehen! Nutzen Sie also gerne unser, durch das LBA bereits im vergangenen Jahr genehmigte Online-Training zur effizienten Fortbildung Sicherheitskultur.

Vorab gilt es für Sie nun, den oben beschriebenen Personenkreis zu identifizieren und für eine Fortbildung Sicherheitskultur zu planen. Die notwendigen Daten zur Bedarfsermittlung erhalten iLearn24®-Kunden sehr leicht durch entsprechende Filter im Reportgenerator des Controlling-Bereichs. Wenn die Selektion nicht im Reportgenerator selbst durchgeführt werden soll, ist selbstverständlich auch eine Filterung in einer aus dem Reportgenerator exportierten Excel-Datei möglich. Für unsere Kunden übernimmt auf Anfrage der iLearn24®-Support den gesamten Selektions- und Zuweisungsprozess zur Fortbildung Sicherheitskultur für Sie.

Reguläre LBA-Luftsicherheitsschulung vorziehen und Ihre Fragen zur Sicherheitskultur

Ein Tipp noch zum Abschluss: Falls Sie die Sichtung und das Management der Zuweisung abgeben mögen, schauen wir gerne auch, ob das Vorziehen einer Wiederholungsschulung zur Luftsicherheit um X Monate für Sie nicht die bessere Alternative statt einer gesonderten Fortbildung Sicherheitskultur wäre.

Sie haben Fragen zur Fortbildung Sicherheitskultur oder wollen unser Online-Training zur Ergänzung Ihrer Luftsicherheitsschulung nutzen? Dann kontaktieren Sie uns am besten gleich jetzt!

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