Luftsicherheit – Online-Schulungen nach Kapitel 11.2.3.9 und 11.2.3.10
Mit den Luftsicherheitsschulungen nach Kapitel 11.2.3.9 bzw. Kapitel 11.2.3.10 des Anhangs der DVO (EU) Nr. 2015/1998 trainieren Sie Ihr Personal streng nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Die Schulungen – als Online-Training oder Präsenzschulung – sind nach den Vorgaben des jeweils aktuellen Schulungssystems konzipiert und vom LBA als Erst- und als Wiederholungsschulung genehmigt.
Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen durchführen oder die in diesem Zusammenhang mit Bordvorräten, Material von Luftfahrtunternehmen oder Flughafenlieferungen betraut sind, werden so bestens für Ihre Tätigkeit z. B. als Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter vorbereitet.