LBA setzt Schulungssystem zu Luftsicherheitsschulungen in Kraft – das ändert sich

Angekündigt war es schon 2023. Zum 01.07.2024 ist es nun soweit: Das neue Schulungssystem tritt in Kraft und verändert nicht nur die Luftsicherheitsschulungen selbst. Auch im Genehmigungsprozess und in der Auditierung der Antragstellenden ändert sich einiges, wie aus der Betreiberinformation des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) Nr. 04/2024 vom 20.06.2024 hervorgeht. Was unsere Kunden wissen sollten und was wir alles im Hintergrund tun, damit Sie sich zurücklehnen können, haben wir in dieser News kurz zusammengefasst.

Übergangsfrist bis Ende 2024 zur Schulung – auch zur Umschulung – nutzen

Mit der heutigen Bekanntgabe zur Inkraftsetzung des bundeseinheitlichen Schulungssystems zum 01.07.2024 verkündet das LBA zugleich einen Übergangszeitraum. Über den Tag der Ablösung des aktuell gültigen Interimsmodulsystems hinaus darf im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes weiterhin mit genehmigten Luftsicherheitsschulungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1998 nach Modulsystem oder Interimsmodulsystem geschult werden, und zwar bis einschließlich 31.12.2024.

Diese Begrenzung nach hinten ist vor allem deshalb von Bedeutung, da bereits begonnene Luftsicherheitsschulungen auch spätestens an diesem Tag von den zu schulenden Personen erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Geschieht dies nicht fristgerecht, so ist die jeweilige Schulung ab dem 01.01.2025 mit einer nach dem neuen Schulungssystem genehmigten Luftsicherheitsschulung erneut zu absolvieren.

Insbesondere mit Blick auf die aktuell noch genehmigten, kürzeren sogenannten Umschulungen zur Luftsicherheit ist die Frist zugleich eine Chance! Denn mit dem neuen Schulungssystem sind diese Umschulungen Geschichte. Es kann also sinnvoll sein, Luftsicherheitsschulungen – unabhängig von einer eventuell noch vorhandenen Gültigkeit – vorzuziehen. Mit dem 01.01.2025 erlöschen dann alle bisherigen Genehmigungen für Luftsicherheitsschulungen, die auf Grundlage des Modulsystems oder des Interimsmodulsystems erteilt wurden, automatisch.

LBA-Schulungssystem: Änderungen im LMS und neue Online-Trainings 

Die Kunden der AVIATICS bzw. wingsacademy, die unsere Luftsicherheitsschulungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1998 nutzen, können sich trotz der vielen Dinge, die es jetzt zu beachten gilt, entspannt zurücklehnen. Wir kümmern uns um alles: angefangen bei der Einreichung notwendiger Unterlagen beim Luftfahrt-Bundesamt über die Entwicklung der Luftsicherheitsschulungen nach dem neuen Schulungssystem bis hin zur Bereitstellung der neuen Online-Trainings samt neuem Zertifikat. Selbstverständlich sorgen wir auch für einen effizienten und reibungslosen Übergang für alle Administratoren des Lernmanagementsystems (LMS) iLearn24 – Next Generation, die Controller und Luftsicherheitsbeauftragten (LSB) und natürlich die Lernenden selbst.

Dieser Wohlfühlfaktor gilt ebenfalls für unsere Kunden im Online-Shop der wingsacademy. Alle Lernenden, die ihre Luftsicherheitsschulung online bereits begonnen haben, werden mehrfach vor Ablauf der Frist zum Jahresende an die abschließende Bearbeitung der jeweiligen Online-Schulung erinnert. Bereits erworbene und noch nicht eingelöste Lizenzcodes behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin eingelöst werden. Sobald uns die neuen Genehmigungen für unsere Luftsicherheitsschulungen gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 nach dem neuen Schulungssystem vorliegen, wird das entsprechende neue Online-Training bei Einlösung des Lizenzcodes zugewiesen.

Neues Flughafenmodul und integrierte Sicherheitskultur auch im Schulungssystem

Mit dem Schulungssystem übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt bereits Bekanntes aus dem vorherigen Interimsmodulsystem. So sind die Inhalte zur Sicherheitskultur in allen Vollschulungen der Luftsicherheit gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1998 fest integriert. Die für die Ausstellung eines Flughafenausweises erforderlichen Schulungsinhalte finden sich in der Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.6.2 (früher als 11.2.6 bekannt) der DVO (EU) Nr. 2015/1998. Sie können im sogenannten „Flughafenmodul“ zusätzlich geschult werden, wenn beispielsweise eine Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.3.6 auch für den Erwerb des Flughafenausweises dienen soll.

Sie haben Fragen zu Luftsicherheitsschulungen im Allgemeinen oder speziell zu den Änderungen, die sich für Sie durch das Schulungssystem des LBA ergeben? Oder wollen Sie die Änderungen nutzen, um auch Ihre Luftsicherheitsschulungen auf Online-Trainings umzustellen?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

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