Interimsmodulsystem: LBA setzt Übergangslösung zu Schulungen zur Luftsicherheit in Kraft

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit der Information Nr. 03/2023 vom 09.10.2023 ein Interimsmodulsystem zu Luftsicherheitsschulungen veröffentlicht und mit demselben Datum in Kraft gesetzt. Hintergrund ist die bereits zum 22. Juli 2023 in Kraft getretene neue Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV), mit der ein neues, sogenanntes Schulungssystem angekündigt wurde. Da dieses, so das LBA in einer Informationsveranstaltung vom heutigen Tag, noch nicht final abgestimmt ist, wurde eine Übergangslösung notwendig.

Bei dem Interimsmodulsystem, so das LBA weiter, handelt es sich um eine Ressort-interne Vorgabe des Luftfahrt-Bundesamtes. An der Erarbeitung des weiter greifenden Schulungssystems zu den Schulungen gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1998, wie in der Luftsicherheitsschulungsverordnung angekündigt, wird das LBA sich weiterhin aktiv beteiligen.

Genehmigungen bleiben vorerst erhalten, Umschulungen fallen weg

In seinen Ausführungen stellt das LBA klar, dass aktuell noch gültige Genehmigungen zu Luftsicherheitsschulungsprogrammen bis zu deren Ablauf erhalten bleiben. Zu einem Bestandsschutz aktueller Genehmigungen, die über das Datum eines noch zu veröffentlichenden und in Kraft zu setzenden neuen Schulungssystem hinaus geht, äußerte sich das Luftfahrt-Bundesamt in seiner Informationsveranstaltung nicht. Auch ein Datum zum Inkrafttreten eines neuen Schulungssystems konnte das LBA nicht nennen.

Schon jetzt – und dies wurde bereits bei der Informationsveranstaltung des Luftfahrt-Bundesamtes im Mai 2023 deutlich – ist absehbar, dass es die Umschulungen von einer Luftsicherheitsschulung zu einer anderen in der aktuellen Form so nicht mehr geben wird. Dies bringt auch das jetzt veröffentlichte Interimsmodulsystem zum Ausdruck, das insgesamt schon den Weg in das neue Schulungssystem aufzeigt. Aber auch zu den Umschulungen zur Luftsicherheit gilt – so stellte das LBA nochmals heraus – bis auf Weiteres der Bestandsschutz einer bereits erteilten Genehmigung.

Neues Flughafenmodul, integrierte Sicherheitskultur und 11.2.3.11

Neben dem insgesamt einfacher wirkenden Interimsmodulsystem schafft das Luftfahrt-Bundesamt auch Neues. So sind die Inhalte zur Sicherheitskultur nun in allen Vollschulungen der Luftsicherheit gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1998 fest integriert. Die für die Ausstellung eines Flughafenausweises notwendigen Schulungsinhalte finden sich künftig in der Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.6.2 (bisher 11.2.6) der DVO (EU) Nr. 2015/1998. Sie können im sogenannten „Flughafenmodul“ zusätzlich geschult werden, wenn bspw. eine Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.3.6 auch für den Erwerb des Flughafenausweises dienen soll. Auch zu den Inhalten der bereits für Januar 2023 angekündigten Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.3.11 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 äußert sich das Interimsmodulsystem, wenngleich – so das LBA – sich diese „derzeit noch in Klärung“ befinden.

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