Nach Audits: LBA ändert den Umgang mit Umschulungen zur Luftsicherheit und gibt Klarheit

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat Änderungen und Klarstellungen zu Umschulungen der Luftsicherheit gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1998 veröffentlicht. Die Bekanntmachungen betreffen den Umgang mit versäumten Schulungen zur Sicherheitskultur sowie Änderungen zu Lernerfolgskontrollen und Schulungsbescheinigungen. Und dies sowohl für Online-Umschulungen als auch entsprechende Luftsicherheitsschulungen in Präsenz.

Auslöser waren mutmaßlich Erfahrungen aus den ersten LBA-Audits in diesem Jahr, die ein besonderes Augenmerk auf die bis Jahreswechsel 2022/23 durchzuführende Schulung der Sicherheitskultur gelegt hatten. Auffälligkeiten führten dann wohl zur LBA-Veröffentlichung vom heutigen Tag, die eine Frist zur Umsetzung der genannten Änderungen bereits zum 15. März 2023 setzt. 

Zentrale Frage: Was tun bei versäumter Schulung der Sicherheitskultur?

In seinen Ausführungen stellt das LBA klar, dass eine versäumte Schulung der Sicherheitskultur nur über eine „Vollschulung“ zur Luftsicherheit nachzuholen ist. Eine Fortbildung zur Sicherheitskultur, wie sie noch bis zum eigentlichen Fristende 31.12.2022 erlaubt war, ist nicht mehr möglich!

Und, so stellt das Luftfahrt-Bundesamt klar, auch eine weitere oder wiederholte Umschulung zur Luftsicherheit, beispielsweise von der 11.2.6 auf die 11.2.3.9 führt nicht zum Ziel. Denn: Alle Umschulungen zur Luftsicherheit werden weiterhin ohne den Anteil zur Sicherheitskultur durchgeführt, so das LBA.

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen bei versäumter Schulung der Sicherheitskultur daher entweder das Vorziehen einer anstehenden Wiederholungsschulung zur Luftsicherheit als Vollschulung oder die Durchführung einer zusätzlichen, aber zeitsparenden Luftsicherheitsschulung. Letzteres wäre dann bestenfalls eine Online-Schulung nach Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) Nr. 2015/1998.

Änderungen bei Zertifikaten und Lernerfolgskontrolle

Eine wesentliche Änderung kommt gem. aktueller Veröffentlichung des LBA bei der Durchführung der Lernerfolgskontrollen zum Tragen. Hier ist gefordert, dass ab dem 15.03.2023 auch im abschließenden Test der Umschulungen zur Luftsicherheit Fragen zur Sicherheitskultur enthalten sein müssen. Und dies, obwohl Inhalte zur Sicherheitskultur in den Umschulungen weiterhin explizit nicht vermittelt werden!

Schulungsbescheinigungen zu den Umschulungen der Luftsicherheit tragen zudem, so das LBA, ab gleichem Datum keinen Zusatz „ohne Anteile Sicherheitskultur“ mehr.

Luftsicherheit: Rechtssicher aufgestellt auch bei Umschulungen

Sie wollen Ihre Schulung zur Luftsicherheit künftig übergreifend auf rechtssichere Füße stellen und Findings im Audit vermeiden? Oder benötigen Sie Informationen zu Luftsicherheitsschulungen im Allgemeinen oder beispielsweise zum vorgeschriebenen ID-Check bei Luftsicherheitsschulungen oder unseren Umschulungen im Speziellen?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
 

Vorherige NewsKurs-Update: EWIS-Online-Training mit Handreichung zum Praxisteil
Nächste NewsLMS-Updates: Neue Funktionen und verbesserte Usability für das Lernmanagementsystem