LBA erhöht Anforderungen an Identitätsprüfung bei allen Luftsicherheitsschulungen

Diese Ankündigung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kam überraschend und lässt nur einen Monat Zeit für die Umsetzung: Ab dem 01.01.2023 gelten deutlich erhöhte Anforderungen an die Identitätsprüfung im Rahmen von Luftsicherheitsschulungen. Gab sich das LBA bisher mit stichprobenartigen Kontrollen zufrieden, so sind ab dem kommenden Jahr 100 Prozent der Teilnehmenden an einer Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 einer Identitätsprüfung zu unterziehen. Dies geht aus einer am 1. Dezember 2022 auf der Webseite des LBA veröffentlichten und den Anbietern bzw. Betreibern von computergestützten Schulungsprogrammen (WBT/CBT) mit gleichem Datum zugestellten Information des Luftfahrt-Bundesamtes hervor.

Diese Information Nr. 02/2022 des LBA weitet zwar das bisher nur für Schulungsanbieter zugelassene kameragestützte Online-Verfahren zur Identitätsprüfung auf die Sicherheitsbeauftragten des anmeldenden Unternehmens aus, es grenzt die Flexibilität in der Nutzung der Verfahren aber auch unmittelbar wieder ein.

Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Identitätsprüfung vorgeschrieben

„Unabhängig von der Art der genutzten Identitätsprüfung“, so das Luftfahrt-Bundesamt in seiner Information, „besteht die Anforderung, dass die identitätsprüfende Person über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen muss“.

Sicherheitsbeauftragte sollen die Identität der Teilnehmenden an Luftsicherheitsschulungen dem LBA zufolge nunmehr einmal täglich prüfen – und zwar unabhängig davon, ob die Identitätsprüfung kameragestützt online oder vor Ort in den Unternehmensräumlichkeiten stattfindet. Programmbetreibende, also ggf. durch Beauftragung auch der Schulungsanbieter von Online-Trainings zur Luftsicherheit (WBT/CBT) selbst, haben bei Nutzung von kameragestützten Online-Verfahren die Identität jedes Schulungsteilnehmenden lediglich mindestens einmal alle acht Unterrichtseinheiten zu prüfen.

Auch in Sachen Dokumentation präzisiert das LBA: „Die ausführende Person hat die Identitätsprüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation der Identitätsprüfung ist mindestens für die Dauer der Gültigkeit der computergestützten Luftsicherheitsschulung aufzubewahren (in der Regel fünf Jahre) und auf behördliches Verlangen nachzuweisen.“

Identitätsprüfung bei Luftsicherheitsschulungen: Mit uns systemisch gelöst

Auch wenn das Luftfahrt-Bundesamt zukunftsweisenden KI-gestützten Video-Ident-Lösungen – wie wir Sie uns gewünscht hätten – aufgrund der geforderten, gültig vorliegenden Zuverlässigkeitsüberprüfung der identitätsprüfenden Person eine Absage erteilt hat: Die wingsacademy hält dennoch eine einfache, digitale und nachweissichere Lösung zur Identitätsprüfung für Ihre Kunden bereit. Und zwar unmittelbar integriert in die eigentliche Luftsicherheitsschulung und nahtlos bereitgestellt über das Lernmanagementsystem (LMS) „iLearn24® – Next Generation“.

Übrigens: Unsere Lösung zur Identitätsprüfung – zum Beispiel im Rahmen der Luftsicherheitsschulungen – kann auf Kundenseite im Self-Service genutzt oder durch uns als Dienstleistung im Managed Service erbracht werden. Denn unsere identitätsprüfenden Personen kennen sich nicht nur im LMS und in Sachen Luftsicherheit aus. Sie verfügen zudem über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Luftsicherheitsschulung mit integrierter Identitätsprüfung direkt aus dem LMS

Quasi als Bordmittel bringt das Lernmanagementsystem iLearn24® – Next Generation seit jeher eine einfach umzusetzende Lösung in Form einer Sperre mit. Entsprechend berechtigten Personen ist es bei diesem Lösungsansatz gestattet, einzelne Bausteine einer Schulung als Sperre für ein Weiterkommen zu definieren. Im Rahmen der Luftsicherheitsschulung ist beispielsweise die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) von Haus aus eine solche Sperre. Sie verweigert zunächst den Zutritt zur Schulung und gibt die Bearbeitung der Online-Schulung erst nach Bestätigung und Eintrag einer gültigen ZÜP frei.

Diese Sperr- und Prüffunktion ist ebenfalls zur Prüfung der Identität von Schulungsteilnehmenden geeignet. Sie kann als Sperre für eine Vor-Ort-Prüfung oder aber dank integriertem virtuellem Schulungsraum oder Link dazu auch als Zugang zu kameragestützten Verfahren zur Identitätsprüfung genutzt werden.

Ein umfassenderes LMS-Modul zur Identitätsprüfung bedient sich neben den Funktionalitäten des Lernmanagementsystems selbst auch den Möglichkeiten eines modernen Online-Trainings. Die auf die Identität zu prüfende Person wird dabei innerhalb des Schulungsprozesses – jeweils einzeln – in einen virtuellen Raum zur Video-Identifikation geleitet. Ein zusätzlich individuell generierter Token dient der Identifizierung der zu prüfenden Person gegenüber der prüfenden Person. Die prüfende Person erhält daraufhin – konform zur DSGVO (EU) – lediglich wenige der Identifikation dienende Informationen zur zu prüfenden Person im LMS angezeigt. Nach kameragestützter Prüfung eines entsprechenden amtlichen Ausweisdokumentes kann die Identifikationsprüfung datenschutzkonform systemisch erfasst und nachweissicher gespeichert werden. Die Schulung kann unmittelbar fortgesetzt werden.

Identitätsprüfung leicht gemacht – wir zeigen, wie das geht

Sie interessieren sich für unsere integrierten Online-Lösungen zur Identitätsprüfung zum Beispiel im Rahmen von Luftsicherheitsschulungen? Oder Sie haben grundsätzliche Fragen zu unseren Online-Schulungen zur Luftsicherheit und den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

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