Genehmigte Schulungen zur Luftsicherheit bleiben nun doch über den 31.12.2024 hinaus gültig. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Betreiberinformation 06/2024 des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) hervor. Ursprünglich sollten alle noch genehmigten Luftsicherheitsschulungen gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 zum Jahresende Ihre Gültigkeit verlieren.
Betreiber solcher Schulungsprogramme waren aufgefordert, diese bis spätestens 30.09.2024 erneut, und zwar nach dem erst im Sommer in Kraft gesetzten, bundeseinheitlichen Schulungssystems zur Genehmigung einzureichen. Nur so könne, so das LBA in der Bekanntmachung vom 20.06.2024, eine einmalige Prüfung der eingereichten Luftsicherheitsschulungsprogramme rechtzeitig zum Jahreswechsel garantiert werden.
Umschulungen zur Luftsicherheit bleiben möglich, Identitätsprüfung ab sofort auch online täglich
Mit dem Bestandsschutz für genehmigte Luftsicherheitsschulungen nach Modul- oder Interimsmodulsystem bleiben im Wirkungsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes nunmehr auch die sogenannten Umschulungen zur Luftsicherheit weiterhin möglich. Mit der im Sommer 2024 gesetzten Frist des LBA wären diese am 31.12.2024 dem neuen bundeseinheitlichen Schulungssystem für Luftsicherheitsschulungen zum Opfer gefallen. Jetzt ist je Umschulung zur Luftsicherheit das Ende der aktuell laufenden Genehmigung maßgeblich.
Die seitens des Luftfahrt-Bundesamtes im Kontext der Änderungen an der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) bereits vorangekündigte Ausweitung der Identitätsprüfung ist nunmehr Realität. Mit Anhang zur Betreiberinformation 06/2024 teilt das LBA mit, dass die Identitätsprüfung bei zu schulenden Personen auch bei Online-Luftsicherheitsschulungen ab sofort täglich durchzuführen ist. Bisher galt hier die Regelung, eine solche, kameragestützte Identitätsprüfung mindestens einmal alle acht Unterrichtseinheiten durchführen zu müssen.
Trotz plötzlicher Kehrtwende des LBA: wingsacademy-Kunden können entspannt bleiben
Gründe für die Rücknahme der Entscheidung zum Bestandsschutz genehmigter Luftsicherheitsschulungsprogramme gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1998 nennt das LBA in seiner Betreiberinformation 06/2024 vom 08.11.2024 im Übrigen nicht. Lediglich die mit gleicher Information bekanntgegebene Verschiebung der vom Luftfahrt-Bundesamt angekündigten Vor-Ort-Inspektionen wird auf neu gewonnene Erkenntnisses seitens der Behörde zurückgeführt. Ursprünglich sah der Genehmigungsprozess des LBA aus dem Sommer 2024 neben der Darlegung von sogenannten Prozessen und Verfahren eine positiv durchlaufene Auditierung als Vorbedingung der Prüfung neu eingereichter Schulungsprogramme zur Luftsicherheit vor.
Die Kunden der AVIATICS bzw. wingsacademy können sich dennoch wie gewohnt entspannt zurücklehnen. Alle notwendigen Änderungen, die sich mit Bezug auf die Betreiberinformation 06/2024 für die Durchführung von Luftsicherheitsschulungen – also nicht nur zum ID-Check – ergeben, werden von uns berücksichtigt und im Hintergrund ggf. auch systemisch vorgenommen.
Sie haben Fragen zu Luftsicherheitsschulungen oder zum Schulungssystem des LBA? Oder wollen Sie die aktuellen Änderungen nutzen, um auch Ihre Luftsicherheitsschulungen auf Online-Trainings umzustellen?
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