Die 3. Änderung des LBA zu den Übergangsregelungen während der Corona-Krise (aktualisiert am 17.04.2020)

Die 3. Änderung des LBA zu den Übergangsregelungen während der Corona-Krise (aktualisiert am 17.04.2020)

Die neue Änderung ersetzt die bisherigen Übergangsregelungen des LBA: Jetzt endet die Befristung zur Verlängerung ablaufender Zertifizierungen am 03.05.2020. Die Anpassung von 6 Monaten erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden. Webinare können vorerst bis zum 31.12.2020 genutzt werden.

Die Situation wird immer aktuell bewertet und wir werden Sie zeitnah informieren. Mehr Informationen zu genehmigten Online-Schulungen erhalten Sie hier.