Luftfahrt-Bundesamt konkretisiert die Übergangsregelung für Luftsicherheitsschulungen

Das LBA aktualisiert seine Entscheidungen aufgrund der Situation um das Corona-Virus ständig: Am 19.04.2020 endet die Übergangsregelung zur Verlängerung ablaufender Zertifizierungen. Gültigkeiten, die innerhalb der Befristung ablaufen, werden um 6 Monate verlängert und Rezertifizierungen sowie Praxisanteile können nachgeholt werden. Eine Verlängerung von Gültigkeiten, die erst nach dem 19.04.2020 ablaufen, ist damit zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen. Die Regelungen werden fortlaufend geprüft und bei Bedarf regelmäßig angepasst.  

Die AVIATICS verfolgt die Änderungen des LBA und hält Sie auf dem Laufenden.

 

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Aktualisiert am 03.04.2020

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