KI-Kompetenz nach AI-Act: Jetzt handeln, bevor kontrolliert wird

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gehört für viele Unternehmen längst zum Arbeitsalltag. Ob ChatGPT, Microsoft Copilot oder spezialisierte KI-Anwendungen – die Möglichkeiten wachsen rasant. Gleichzeitig steigen aber auch die rechtlichen Anforderungen. Denn mit dem AI-Act (Verordnung (EU) 2024/1689) hat die Europäische Union den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz geschaffen.

Ab dem 2. August 2026 gewinnt die Durchsetzung des AI-Acts in der Praxis deutlich an Bedeutung. Für Unternehmen ist das ein guter Anlass, die eigene Umsetzung der Anforderungen kritisch zu überprüfen. Dazu gehört insbesondere die sogenannte KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 AI-Act – also die Verpflichtung, Beschäftigte zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen zu befähigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 AI-Act Unternehmen dazu, eine angemessene KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sicherzustellen.
  • Ab dem 2. August 2026 gewinnt die Durchsetzung weiterer Vorschriften des AI-Acts durch die zuständigen Behörden europaweit deutlich an Bedeutung.
  • Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, deren Beschäftigte KI-Systeme beruflich nutzen.
  • Empfehlung: Schulungsbedarf systematisch ermitteln, Beschäftigte qualifizieren und die Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren.


Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 AI-Act?

Der AI-Act schreibt Unternehmen keine bestimmte Schulung und auch kein verpflichtendes Zertifikat vor. Er verlangt jedoch, dass Beschäftigte über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen. Welche Kenntnisse erforderlich sind, hängt unter anderem von der jeweiligen Tätigkeit, den eingesetzten KI-Systemen und den damit verbundenen Risiken ab.

Zur KI-Kompetenz gehören beispielsweise:

  • Grundlagen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz
  • Chancen und Grenzen generativer KI
  • Risiken fehlerhafter oder voreingenommener Ergebnisse
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Verantwortungsbewusster und rechtskonformer Einsatz im Berufsalltag

Das Ziel ist klar: Beschäftigte sollen KI nicht nur bedienen können. Sie sollen auch verstehen, wann Ergebnisse kritisch hinterfragt werden müssen und welche Verantwortung sie beim Einsatz von KI tragen.


Fast jedes Unternehmen ist betroffen

Die KI-Kompetenzpflicht richtet sich nicht nur an Entwickler oder IT-Abteilungen. Sie betrifft grundsätzlich alle Organisationen, deren Beschäftigte KI-Systeme im beruflichen Umfeld nutzen.

Das gilt heute für nahezu jede Branche. Ob Personalwesen, Marketing, Einkauf, Kundenservice oder Management – überall unterstützen KI-Anwendungen inzwischen tägliche Arbeitsabläufe. Umso wichtiger ist es, den tatsächlichen Schulungsbedarf systematisch zu ermitteln und passende Qualifizierungsmaßnahmen bereitzustellen.

 

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln

Die Verpflichtung zur KI-Kompetenz besteht bereits seit Februar 2025. Mit dem 2. August 2026 rückt die Umsetzung des AI-Acts jedoch noch stärker in den Fokus der zuständigen Behörden. Unternehmen sollten deshalb nicht erst reagieren, wenn Nachweise angefordert werden. Sinnvoll ist es, frühzeitig ein nachvollziehbares Konzept zu entwickeln – von der Bedarfsermittlung über geeignete Schulungsmaßnahmen bis hin zu deren Dokumentation.

Der AI-Act gehört zu den weltweit strengsten Regelwerken für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Je nach Art des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Diese Höchststufe betrifft zwar besonders schwerwiegende Verstöße gegen den AI-Act, verdeutlicht aber den hohen Stellenwert, den die Europäische Union einem verantwortungsvollen und rechtskonformen Einsatz von KI beimisst. Unternehmen sollten deshalb sämtliche Anforderungen des AI-Acts – einschließlich der KI-Kompetenz nach Art. 4 – frühzeitig und nachvollziehbar umsetzen.


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Wer den Anforderungen des AI-Acts effizient begegnen möchte, sollte zunächst den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf im Unternehmen kennen. Genau dafür stellt die wingsacademy eine kostenfreie Bedarfserhebung zur KI-Kompetenz bereit. Sie hilft dabei, den Schulungsbedarf strukturiert zu analysieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Darauf aufbauend bietet die wingsacademy zwei speziell entwickelte Online-Trainings zur KI-Kompetenz an. Sie vermitteln das notwendige Wissen verständlich, praxisnah und flexibel – abgestimmt auf unterschiedliche Zielgruppen und Vorkenntnisse. Selbstverständlich erfolgt die Durchführung inklusive auditsicherer Dokumentation und Teilnahmezertifikat.

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Weiterführende Informationen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (AI-Act)
  • FAQ der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenz nach Art. 4 AI-Act
  • AI Office der Europäischen Kommission
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