wingsacademy erfolgreich von Luftfahrt-Bundesamt auditiert

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat am 7. April 2016 die AVIATICS und ihre Tochter wingsacademy auditiert. Die wingsacademy ist einer der führenden Anbieter für computer- und webbasierte Schulungsprogramme für EASA Part-M-, Part-145-, Part-66 oder Part 21-Betriebe. 
 

Qualitätskontrolle im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998

Die Qualitätskontrolle des LBA fand am Düsseldorfer Standort der wingsacademy statt. Das Augenmerk der Prüfer richtete sich vor allem auf die Zuverlässigkeit von Verfahren und Prozesse bei Online-Schulungen, die nach Kapitel 11 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 angeboten werden. Darunter fallen etwa Kurse für Personen, die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchführen (Kurse nach 11.2.3.6) oder Personen, die Fracht und Post kontrollieren (Kurse nach 11.2.3.10).
 

Verifikation von Teilnehmern als zentrales Sicherheitselement

Das Ergebnis der Auditierung war für die wingsacademy und ihre Kunden erfreulich: Den gestellten Anforderungen des LBA konnte die wingsacademy entsprechen. Den erfolgreichen Audit führt Geschäftsführer Peter Arnold auf die mehr als 15-jähige Erfahrung der im Bereich E-Learning zurück. „Mit allen Luftsicherheitsbeauftragten unserer Kunden arbeiten wir schon lange und vertrauensvoll zusammen“, so Arnold. Deshalb ist mit Kunden ein Prozess entwickelt worden, der die die Identität der Schulungsteilnehmers sichert. 
 

Sichere Schulungsbescheinigungen und Zertifikate

Neben der Identifikation der Schulungsteilnehmer setzt die wingsacademy auf weitere Bausteine, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen: Schon weit vor anderen Anbietern hat die wingsacademy auf dem selbstentwickelten Lernmanagementsystem „ilearn24“ Sicherheitsmaßnahmen implementiert. Weil sich Lerner nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses Ihr Zertifikat im Rahmen eines Print@home-Verfahrens selbst herunterladen und ausdrucken können, besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, diese nachträglich über ein Online-Tool zu überprüfen. Das Zertifikat selbst ist mit fälschungssicheren Merkmalen ausgestattet, um Manipulationen zu verhindern.
 

Hintergrund: Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) und beschäftigungsbezogene Überprüfung (bÜ)

Für Personen, die Kurse zur Luftsicherheit absolvieren wollen, verlangt die EU-Verordnung 2015/1998, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) oder eine beschäftigungsbezogene Überprüfung (bÜ) durchgeführt wird. Zuverlässig im Sinne des § 7 LuftSiG ist, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit im vollem Umfang zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2004 – 3 C 8.04).

Entdecken Sie unser gesamtes Angebot im Bereich Luftsicherheit: mehr erfahren

Nächste NewsAviation Legislation: Neuer Kombikurs schult Luftrecht für CAMO- und Instandhaltungsmitarbeiter in einem Online-Training